Hast du schon alle Vorteile der Überbrückungshilfe III genutzt?
Wenn nicht, beeile dich, denn bald läuft sie aus!

Quick Facts
Mit der Überbrückungshilfe III haben Kampfkunstschulen u.a. die Möglichkeit,
einmalig bis zu 20.000€ für die Digitalisierung und bis zu 20.000€ monatlich für Hygienemaßnahmen als Förderung zu erhalten.
Solltest du in der Vergangenheit Hygienekonzepte entwickelt haben, durch die Kosten entstanden sind, kannst du Fördermittel für diese Maßnahmen rückwirkend bis März 2020 beantragen.


Nutze deine Chance!

  • Die Überbrückungshilfe III gibt dir also die direkte Chance, deine Kampfkunstschule komplett zu digitalisieren.
  • Du kannst Dojo Software nun praktisch komplett gratis erhalten, da Dojo Software förderungsfähig ist
  • Du kannst exzellente Hygienekonzepte entwickeln, damit du für die Zukunft krisensicher aufgestellt bist

 

Natürlich ist nicht nur Dojo Software förderungsfähig. Es fallen auch Hardwareprodukte wie Tablets und Smartphones darunter, sofern du sie zur Digitalisierung in deinem Betrieb einsetzen kannst. Gleichzeitig kannst du auch spezielle Kampagnen-Websiten zur Interessentengewinnung mit den Fördermitteln finanzieren.

Wir haben uns mit dem Thema Überbrückungshilfe III und den Möglichkeiten für Kampfkunstschulen auseinandergesetzt. Gerne informieren wir dich, welche unserer förderungsfähigen Produkte für deine Schule sinnvoll sein können und welche Investitionen du vielleicht sogar rückwirkend fördern lassen kannst.

Wichtig: Es findet keine steuerliche und rechtliche Beratung statt. Die Antragsstellung und inhaltliche Beratung erfolgt ausschließlich über deinen Steuerberater. 

 

Vereinbare unverbindlich und kostenlos einen Infotermin mit uns, damit du die Förderung jetzt noch beantragen kannst.